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Direktsaft? Fruchtsaft aus Konzentrat? Fruchtnektar? Fruchtsaftgetränk?

Hört sich alles lecker an. Aber wo ist hier eigentlich der Unterschied?

Die gesetzlichen Regelungen sind hierfür eindeutig und streng. Die Fruchtsaftverordnung regelt, wie ein Saft hergestellt und gekennzeichnet werden darf.

Direktsaft
  • Der Direktsaft wird nach dem Pressen und Filtern der entsprechenden Früchte nur noch erhitzt, damit er lange haltbar ist. Diesen Vorgang nennt man auch Pasteurisieren.
  • Der Fruchtgehalt beim Direktsaft beträgt 100 %.

Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat
  • Der Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat entsteht in einem mehrstufigen Verarbeitungsprozess. Zunächst wird dem frisch gepressten Saft durch Erhitzen Wasser entzogen. Das Volumen wird dadurch reduziert.
  • Ein Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat ist das Erzeugnis, das aus konzentriertem Fruchtsaft mit Trinkwasser wiederhergestellt wird.
  • Aus Fruchtsaftkonzentrat hergestellter Saft ist in Qualität und Geschmack dem frischgepressten Saft nahezu gleichwertig.
  • Der Fruchtgehalt beträgt auch hier 100 %.

Frucht-Nektar
  • Fruchtnektar besteht zwischen 25 und 50 Prozent aus Früchten.
  • Beim Nektar darf bis zu 20 Prozent Zucker zugesetzt werden.
  • Der Rest ist Wasser.

Fruchtsaftgetränk
  • Ein Fruchtsaftgetränk hat noch weniger Fruchtgehalt als der Fruchtnektar.
  • Der Fruchtanteil liegt hier zwischen 6 und 30 Prozent.
  • Fruchtsaftgetränke sind frei von Konservierungsstoffen und sie werden ohne Kohlensäure hergestellt.
  • Sie werden allerdings mit Trinkwasser stark verdünnt und mit Zucker gesüßt.

Sortimentsübersicht Fruchtsäfte

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